Preise

Preismodell und Kostenerstattung
Unsere Ansprechpartnerin von Bunz mobile Physio für Firmen im Telefongespräch.

Unsere Preise.
Klar und übersichtlich.

60 Minuten Behandlung mit ärztlicher Verordnung.
Die Anfahrt ist bereits enthalten.

Behandlung mit ärztlicher Verordnung

130 €

pro Behandlung · 60 Minuten

  • Anfahrt inklusive
  • Vorkasse per PayPal oder Banküberweisung

Bei Vorkasse muss Ihre Zahlung spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei uns eingegangen sein. In Österreich bieten wir keine Nachkasse an.

Barzahlung ist grundsätzlich möglich. Der Preis beträgt dabei 130 € für 60 Minuten inklusive Anfahrt.

Gut zu wissen.
Vor dem ersten Termin.

Antworten zu Zahlung, Rechnung, Versicherung und Verordnung.

Wie funktioniert die Vorkasse?

Sie entscheiden selbst, wie viele Termine beziehungsweise Therapiestunden Sie im Voraus bezahlen möchten – eine einzelne Stunde oder mehrere. Dazu erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Auswahl online treffen können.

Anschließend erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, die Sie auch als Dokument herunterladen können. Sie können per PayPal oder klassischer Banküberweisung bezahlen.

Wenn im Verlauf Ihrer Therapie eine weitere Vorauszahlung erforderlich wird, erhalten Sie rechtzeitig einen neuen Link. Auch dann wählen Sie selbst, wie viele Therapiestunden Sie vorausbezahlen möchten.

Wichtig: Ihre Vorauszahlung muss spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin tatsächlich bei uns eingegangen sein. Bitte bezahlen Sie rechtzeitig, damit wir den Termin freigeben und zuverlässig planen können. Eine lediglich veranlasste Überweisung reicht dafür nicht aus.

Kann ich auch nach der Behandlung bezahlen?

In Österreich bieten wir keine Nachkasse an.

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Sie erhalten zum Abschluss jedes Behandlungszyklus – also am Ende einer Verordnung – automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung. Auch wenn Sie die Therapie vorzeitig beenden, wird eine Abschlussrechnung erstellt und Ihnen zugesandt.

Bereits geleistete Voraus- oder Barzahlungen werden berücksichtigt. Dadurch kann der noch zu zahlende Betrag null Euro betragen. Wenn vorausbezahlte Termine nicht in Anspruch genommen wurden, kann sich ein negativer Saldo ergeben, also ein Guthaben zur Erstattung.

Dieser Rechnungsablauf gilt unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise. Die Zahlungsaufforderung bei Vorkasse ersetzt die Abschlussrechnung nicht.

Kann ich als gesetzlich Versicherter selbst bezahlen?

Ja, auch als gesetzlich Versicherter können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler nutzen und die vereinbarten Kosten selbst übernehmen.

Wichtig: Wenn Beschwerden vorliegen und die Behandlung über reine Prävention hinausgeht, benötigen wir bei Bunz eine ärztliche Verordnung – auch wenn Sie selbst bezahlen. Sie ist die ärztliche Grundlage für Ihre Behandlung.

Dafür ist kein bestimmtes Kassenformular erforderlich. Für uns genügt eine formlose schriftliche ärztliche Verordnung, aus der die Diagnose und die ärztlich angeordnete Therapie hervorgehen. Die Kostenübernahme und die Verordnung sind also zwei getrennte Fragen.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Bunz bietet in Österreich vollständig private Leistungen an und ist kein Wahltherapieanbieter. Eine für Wahltherapeuten vorgesehene Teilerstattung ist daher nicht Grundlage unseres Angebots. Bei gesetzlicher Versicherung ist für unsere Leistungen im Normalfall keine Erstattung vorgesehen. Eine etwaige private Versicherungsdeckung individuell klären.

Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten unserer privaten Leistungen erstattet, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Gerne senden wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie die Erstattung bei Ihrer Versicherung klären können. Zusätzlich stellen wir allgemeine Informationen zu Patientenrechten und Handlungsmöglichkeiten bereit.

Eine bestimmte Erstattung können wir nicht zusagen. Die mit Bunz vereinbarte Zahlung bleibt unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung geschuldet.

Brauche ich eine Verordnung?

Wenn Beschwerden vorliegen und die Behandlung über reine Prävention hinausgeht, benötigen wir bei Bunz eine ärztliche Verordnung. Das gilt auch, wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen. Für uns genügt eine formlose schriftliche ärztliche Verordnung mit Diagnose und angeordneter Therapie; ein bestimmtes Kassenformular ist nicht erforderlich.

Für die Behandlung bei Bunz muss der Hausbesuch nicht ausdrücklich auf der Verordnung stehen. Für eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung kann dieser Eintrag jedoch relevant sein. Bitte klären Sie die Anforderungen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung und lassen Sie den Hausbesuch bei Bedarf ärztlich auf der Verordnung vermerken.

Zwischen der ärztlichen Verordnung, der darin genannten Diagnose und dem Beginn der Therapie muss ein nachvollziehbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dafür nennen wir bei Bunz keine pauschale Frist: Entscheidend ist, ob die Verordnung noch zur vorgesehenen Behandlung passt. Wenn Ihre Verordnung bereits länger zurückliegt, sprechen Sie uns bitte vor Beginn darauf an. Unser Office hilft Ihnen gerne, das weitere Vorgehen zu klären.

Zwei Kundenbetreuerinnen von Bunz mobile Physio mit Headset
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